K-Trap-Remix-Sessions-Challenge

Im Vorfeld des Reebok-Full-Circle-Pop-ups laden Reebok Europe und K-Trap aufstrebende Künstler dazu ein, ein Video einzureichen, in dem sie freestylen. Dies ist eine Chance, von Künstlern und Mentoren wahrgenommen, gehört und unterstützt zu werden, die die heutige Kultur prägen. Die Challenge steht allen im Vereinigten Königreich lebenden Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren offen.

Feinere Details

1. Veranstalter

Veranstalter dieses Wettbewerbs ist GB Brands Europe Ltd (firmierend als Reebok Europe) (der „Veranstalter“) mit Sitz in:
Unit 1, Colonial Business Park
Colonial Way
Watford
WD24 4PR
Vereinigtes Königreich
E-Mail: submissions@generation.works

Dieser Wettbewerb wird in Zusammenarbeit mit K-Trap und seinem Thousand8-Team durchgeführt. Der Veranstalter ist allein für die Durchführung des Wettbewerbs verantwortlich.

2. Der Wettbewerb

  • 2.1 – Im Vorfeld des Reebok Full Circle Pop-Ups laden Reebok Europe und K-Trap aufstrebende Künstler dazu ein, ein Video von sich beim Freestyle-Rappen einzureichen.
  • 2.2 – Der Wettbewerb bietet ausgewählten Teilnehmern die Möglichkeit, an einer Aufnahmesession im Rahmen des Reebok Full Circle Pop-Up-Events teilzunehmen. Ein Plattenvertrag,
    eine kommerzielle Veröffentlichung, ein Managementvertrag, ein Arbeitsverhältnis oder eine fortlaufende kommerzielle Möglichkeit garantiert.

3. Teilnahmeberechtigung

  • 3.1 – Der Wettbewerb steht Einzelpersonen offen,
    die:
    – im Vereinigten Königreich wohnhaft sind; und
    – am Tag der Teilnahme zwischen 18 und 30 Jahre alt sind.
  • 3.2 – Mitarbeiter des Veranstalters, seiner Konzerngesellschaften, Vertreter, Auftragnehmer oder Personen, die beruflich mit der Durchführung des Wettbewerbs verbunden sind, sowie deren unmittelbare Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • 3.3 – Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung der Teilnehmer zu überprüfen, und kann einen Alters-, Identitäts- und Adressnachweis verlangen.

4. Teilnahmezeitraum

  • 4.1 – Der Wettbewerb beginnt am 17. Februar 2026 um 19:00 Uhr (GMT).
  • 4.2 – Der Wettbewerb endet am 24. Februar 2026 um 23:59 Uhr (GMT).
  • 4.3 – Nach diesem Zeitpunkt eingehende Einsendungen werden nicht akzeptiert.

5. Teilnahme

  • 5.1 – Ein Kauf ist nicht erforderlich.
  • 5.2 – Für die Teilnahme müssen die Teilnehmer:
    – ein Video aufnehmen, in dem sie selbst a cappella oder mit einem Beat ihrer Wahl rappen;
    – das Video als Reel auf Instagram hochladen;
    – den Hashtag #reebokreemix verwenden;
    – @reebokeurope markieren; und
    – alle zusätzlichen Teilnahmehinweise befolgen, die vor dem Einsendeschluss auf den offiziellen Social-Media-Kanälen von K-Trap veröffentlicht werden und mit diesen Teilnahmebedingungen übereinstimmen;
  • 5.3 – Pro Person ist nur eine Einsendung zulässig. Mehrere Einsendungen können zum Ausschluss führen.
  • 5.4 – Einsendungen dürfen keine rechtswidrigen, verleumderischen, rechtsverletzenden, obszönen oder anderweitig unangemessenen Inhalte enthalten.
  • 5.5 – Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie über alle erforderlichen Rechte an jeglicher verwendeten Musik, Beats oder sonstigem Material Dritter verfügen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Audio stummzuschalten, zu bearbeiten oder zu entfernen, wenn die Rechte unklar sind.
  • 5.6 – Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Einsendungen, die aufgrund technischer Fehler oder anderer Umstände außerhalb seiner angemessenen Kontrolle verloren gehen, verspätet eingehen, beschädigt, unvollständig oder nicht zugestellt werden.

6. Auswahlverfahren

  • 6.1 – Die Einsendungen werden von K-Trap geprüft und ausgewählt.
  • 6.2 – Die Finalisten werden nach Originalität, lyrischem Können, Qualität der Darbietung und der gesamten kreativen Wirkung ausgewählt.
  • 6.3 – Die Entscheidung der Jury ist endgültig.
  • 6.4 – Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig; es wird kein Schriftwechsel geführt.
  • 6.4 – Es werden zwischen drei (3) und sechs (6) Finalisten ausgewählt.
  • 6.5 – Die Finalisten werden bis zum 26. Februar 2026 per Instagram-Direktnachricht vom offiziellen Reebok-Europe-Konto kontaktiert.
  • 6.6 – Wenn ein ausgewählter Teilnehmer nicht innerhalb von 48 Stunden antwortet, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen alternativen Teilnehmer auszuwählen.
  • 6.7 – Der Veranstalter behält sich das Recht vor, keine Finalisten auszuwählen, wenn nach seiner vernünftigen Einschätzung
    nach vernünftigem Ermessen keine geeigneten Beiträge eingegangen sind.

7. Preis

  • 7.1 – Zwischen drei (3) und sechs (6) Finalisten werden eingeladen, am Reebok Europe
    Full Circle Pop-Up am Samstag, den 28. Februar 2026, um an einer Aufnahmesession mit K-Trap und seinem Thousand8-Team teilzunehmen.
  • 7.2 – Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- oder sonstige Kosten werden nicht übernommen. Die Finalisten tragen sämtliche damit verbundenen Kosten.
  • 7.3 – Die Teilnahme setzt die Einhaltung der Veranstaltungsortregeln sowie aller angemessenen Anweisungen des Veranstalters oder der Veranstaltungsorganisatoren voraus.
  • 7.4 – Alle Preise sind nicht übertragbar und können nicht umgetauscht werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
  • 7.5 – Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Preis durch einen gleichwertigen oder höherwertigen Preis zu ersetzen, sofern dies angemessenerweise erforderlich ist.
  • 7.6 – Die Teilnahme an der Aufnahmesession garantiert keine kommerzielle Veröffentlichung, keinen Vertrieb und keine weitere Zusammenarbeit.

8. Aufnahmen und Bildrechte

  • 8.1 – Der Veranstalter darf die Finalisten bei der Veranstaltung filmen, fotografieren und Aufnahmen von ihnen machen.
  • 8.2 – Mit der Annahme des Preises gewähren die Finalisten dem Veranstalter und seinen Konzerngesellschaften
    das Recht, ihren Namen, ihr Abbild, ihre Stimme und ihre Darbietung im Zusammenhang mit Werbe-, Marketing- und redaktionellen Aktivitäten in Bezug auf den Wettbewerb und die Marke des Veranstalters zu verwenden.
  • 8.3 – Sofern nicht anderweitig
    sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, alle während der Session erstellten Aufnahmen im Eigentum von
    dem Veranstalter oder seinem beauftragten Produktionspartner. Die Teilnehmenden erkennen an, dass
    keine Verpflichtung besteht, eine Aufnahme kommerziell zu verwerten.

9. Geistiges Eigentum, Zusicherungen und Lizenz

  • 9.1 – Die Teilnehmenden behalten das Eigentum an ihren eingereichten Videos.
  • 9.2 – Mit der Teilnahme gewähren die Teilnehmenden dem Veranstalter und seinen Konzerngesellschaften eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie und zeitlich unbefristete Lizenz, den Beitrag ganz oder teilweise für Werbe-, Marketing- und redaktionelle Zwecke im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und der Marke des Veranstalters zu verwenden, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu zeigen, zu bearbeiten und zu kommunizieren.
  • 9.3 – Die Teilnehmenden versichern, dass:
    - sie die alleinigen Urheber und Eigentümer des Beitrags sind;
    - der Beitrag
    keine Rechte Dritter verletzen;
    - alle erforderlichen Einwilligungen und Genehmigungen wurden eingeholt.
  • 9.4 – Der Veranstalter kann Nachweise über diese Rechte verlangen und Teilnehmer disqualifizieren, die
    keine zufriedenstellenden Nachweise vorzulegen.
  • 9.5 – Soweit gesetzlich zulässig, verzichten die Teilnehmer im Hinblick auf die in diesen Teilnahmebedingungen vorgesehenen Nutzungen auf ihre Urheberpersönlichkeitsrechte.

 9. Freistellung

  • 9.1 – Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter von angemessenen Verlusten freizustellen, die entstehen aufgrund von:
    – einem Verstoß gegen die Zusicherungen in diesen Teilnahmebedingungen; oder;      
    – Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Beitrag.

 10. Diese Klausel bleibt auch nach Abschluss des Wettbewerbs gültig.

11. Öffentlichkeitsarbeit.

  • 11.1 – Mit der Teilnahme stimmen die Teilnehmer zu, dass ihr Name, ihr Social-Media-Handle und ihr Beitrag für Werbezwecke im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ohne zusätzliche Vergütung verwendet werden dürfen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.
  • 11.2 – Gemäß den regulatorischen Anforderungen kann der Veranstalter den Nachnamen und den Bezirk der Finalisten veröffentlichen oder zugänglich machen. Teilnehmer können dieser
    die Offenlegung, indem sie den Veranstalter kontaktieren, wobei der Veranstalter dennoch
    zur Bereitstellung dieser Informationen gegenüber Aufsichtsbehörden verpflichtet ist.

12. Datenschutz

  • 12.1 – Personenbezogene Daten werden gemäß der britischen Datenschutz-Grundverordnung (UK GDPR) und dem Data Protection Act 2018 verarbeitet.
  • 12.2 – Die Daten werden zur Durchführung des Wettbewerbs, zur Kontaktaufnahme mit Teilnehmern, zur Organisation der Veranstaltung und für damit verbundene Werbemaßnahmen verwendet.
  • 12.3 – Weitere Informationen
    ist in der Datenschutzerklärung von Reebok verfügbar.

13. Haftungsbeschränkung

  • 13.1 – Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Veranstalter nicht für:
    – Verlusten, die aus der Teilnahme am
    Wettbewerb oder die Teilnahme an der Veranstaltung;
    – technischen Störungen, die die Teilnahme beeinträchtigen;
    – Umständen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen.
  • 13.2 – Nichts schließt die Haftung für durch Fahrlässigkeit verursachten Tod oder Personenschäden, für Betrug oder für eine Haftung aus, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden darf.

14. Disqualifikation

  • 14.1 – Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer zu disqualifizieren, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, sich unangemessen verhalten oder in einer Weise handeln, die dem Ruf des Veranstalters oder des Wettbewerbs schaden könnte.

14. Haftungsausschluss für Plattformen

  • 14.1 – Dieser Wettbewerb wird weder von Instagram, TikTok oder einer anderen Social-Media-Plattform gesponsert oder unterstützt noch von ihnen durchgeführt und steht in keiner Verbindung zu ihnen.

15. Höhere Gewalt

  • 15.1 – Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb abzusagen, zu ändern oder auszusetzen, wenn dies aufgrund von Umständen erforderlich wird, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen.

16. Allgemeine Bestimmungen

  • 16.1 – Diese Teilnahmebedingungen stellen die vollständige Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb dar.
  • 16.2 – Sollte eine Bestimmung für unwirksam erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
  • 16.3 – Die Teilnahme am Wettbewerb gilt als Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen.

17. Anwendbares Recht

  •  17.1 – Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht von England und Wales. Die Gerichte von England und Wales haben für alle daraus entstehenden Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit.