Fotowettbewerb von Ewen Spencer

Reebok Europe und Ewen Spencer laden die Öffentlichkeit dazu ein, Fotografien einzureichen, die zeitgenössische Musik- und Street-Kultur im Vereinigten Königreich aus ihrer heutigen Perspektive festhalten. Die Herausforderung steht allen im Vereinigten Königreich offen – von aufstrebenden Fotograf:innen bis hin zu allen, die Kultur mit ihrem Smartphone oder einer Kompaktkamera dokumentieren.

Feinere Details

1. Veranstalter

Veranstalter dieses Wettbewerbs ist GB Brands Europe Ltd (firmierend unter Reebok Europe) (der „Veranstalter“), mit Sitz in:
Unit 1, Colonial Business Park
Colonial Way
Watford
WD24 4PR
Vereinigtes Königreich
E-Mail: submissions@generation.works

Dieser Wettbewerb wird in Zusammenarbeit mit dem Fotografen Ewen Spencer durchgeführt.

 2. Der Wettbewerb

Reebok Europe und Ewen Spencer laden teilnahmeberechtigte Personen ein, originale Fotografien einzureichen, die zeitgenössische Musik und Straßenkultur so festhalten, wie sie von der einreichenden Person interpretiert werden.

3. Teilnahmeberechtigung

  • 3.1 – Der Wettbewerb steht Einzelpersonen offen,
    die:
    – im Vereinigten Königreich wohnhaft sind; und
    – am Tag der Teilnahme zwischen 18 und 30 Jahre alt sind.
  • 3.2 – Mitarbeiter des Veranstalters, seiner verbundenen Unternehmen, Vertreter und Auftragnehmer sowie Personen, die beruflich mit der Durchführung des Wettbewerbs verbunden sind, und deren unmittelbare Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • 3.3 – Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung der Teilnehmer zu überprüfen, und kann einen Nachweis über Alter, Identität und Adresse verlangen.

4. Teilnahmezeitraum

  • 4.1 – Der Wettbewerb beginnt am 12. Februar 2026 um 18:00 Uhr (GMT).
  • 4.2 – Der Wettbewerb endet am 19. Februar 2026 um 23:59 Uhr (GMT).
  • 4.3 – Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Beiträge werden nicht akzeptiert.

5. Teilnahme

  • 5.1 – Ein Kauf ist nicht erforderlich.
  • 5.2 – Für die Teilnahme müssen die Teilnehmer:
    – originale fotografische Arbeiten einreichen, die zeitgenössische Musik und Straßenkultur festhalten;
    – ihren Beitrag per E-Mail an submissions@generation.works senden; und
    – zusätzliche Teilnahmehinweise befolgen, die auf den offiziellen Social-Media-Kanälen von Ewen Spencer veröffentlicht werden.
  • 5.3 – Pro Person ist nur ein Beitrag zulässig, sofern nicht anders angegeben.
  • 5.4 – Beiträge dürfen keine rechtswidrigen, verleumderischen, rechtsverletzenden, obszönen oder anderweitig unangemessenen Inhalte enthalten.
  • 5.5 – Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Beiträge, die aufgrund technischer Fehler oder anderer Umstände außerhalb seiner angemessenen Kontrolle verloren gehen, verspätet eingehen, beschädigt, unvollständig oder nicht eingegangen sind.

6. Auswahlverfahren

  • 6.1 – Die Beiträge werden von Ewen Spencer geprüft und ausgewählt.
  • 6.2 – Die Auswahl der Finalisten und eines möglichen Gesamtsiegers liegt allein im Ermessen des Preisrichters.
  • 6.3 – Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig; ein Schriftwechsel hierzu wird nicht geführt.
  • 6.4 – Mindestens drei zweitplatzierte Teilnehmende werden ausgewählt und am 20. Februar 2026 bekannt gegeben, damit ihre Werke in der Ausstellung gezeigt werden.
  • 6.5 – Die Gesamtsiegerin bzw. der Gesamtsieger wird am 26. Februar 2026 während der Pressevorbesichtigung bekannt gegeben.
  • 6.6 – Der Veranstalter behält sich das Recht vor, keine Gewinnerin bzw. keinen Gewinner auszuwählen, wenn nach seiner Einschätzung keine
    geeignete Beiträge eingegangen sind.

7. Preis

  • 7.1 – Mindestens drei (3) zweitplatzierte Teilnehmende (nach Ermessen des Veranstalters) werden ihre eingereichten Werke bei der Reebok Full Circle Pop-up-Veranstaltung neben Werken von Ewen Spencer ausstellen lassen.
  • 7.2 – Einer (1) Gesamtsiegerin oder einem (1) Gesamtsieger wird die Möglichkeit angeboten, Ewen Spencer an einem bevorstehenden Produktionstag zu assistieren. Datum, Ort und Art der Produktion werden nach alleinigem Ermessen des Veranstalters und von Ewen Spencer festgelegt.
  • 7.3 – Die Assistenzmöglichkeit:
    - unterliegt der Verfügbarkeit und den Anforderungen an die Terminplanung;
    - begründet kein Arbeits-, Beschäftigungs-, Partnerschafts- oder Agenturverhältnis;
    - ist unbezahlt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde; und
    - kann verlangen, dass die Gewinnerin oder der Gewinner eine separate Freigabe- und Vertraulichkeitsvereinbarung abschließt.
  • 7.4 – Ausgewählte Werke werden neben einer kuratierten Auswahl aus dem Archiv von Ewen Spencer ausgestellt.
  • 7.5 – Ausgewählte Beiträge dürfen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und den damit verbundenen Werbemaßnahmen über die von Reebok und Full Circle betriebenen Kanäle erneut geteilt werden.
  • 7.6 – Alle Preise sind nicht übertragbar und nicht umtauschbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
  • 7.7 – Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Preis durch einen gleichwertigen oder höherwertigen Preis zu ersetzen, sofern dies vernünftigerweise erforderlich ist.

 

8. Geistiges Eigentum, Garantien und Lizenz

  • 8.1 – Mit der Einreichung eines Beitrags garantiert und versichert jede teilnehmende Person, dass:
    - sie sind die alleinigen Urheber und rechtmäßigen Eigentümer des Beitrags;
    - der Beitrag ist originär und verletzt nicht die Rechte am geistigen Eigentum,
    privacy, publicity or other rights of any third party;
    - sie haben alle erforderlichen Genehmigungen, Einwilligungen und Freigaben von Dritten in Bezug auf Datenschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte eingeholt;
    identifizierbare Personen, die im Beitrag zu sehen sind;
    - sie haben alle erforderlichen Genehmigungen für Eigentum oder Drehorte eingeholt;
    - der Beitrag enthält kein Material Dritter, es sei denn, dieses ist vollständig lizenziert
    die in diesen Bedingungen vorgesehenen Nutzungen.
  • 8.2 – Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nachweise über das Eigentum sowie Kopien etwaiger Model- oder Eigentümerfreigaben anzufordern, und kann jeden Teilnehmer disqualifizieren, der keine
    zufriedenstellende Nachweise.
  • 8.3 – Die Teilnehmer behalten das Eigentum an ihrem Werk.
  • 8.4 – Mit der Teilnahme räumen die Teilnehmer dem Veranstalter und seinen verbundenen Unternehmen eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie und unbefristete Lizenz ein, die Einsendung (ganz oder teilweise) für Werbe-, Marketing-, redaktionelle und Ausstellungszwecke im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und der Marke des Veranstalters in sämtlichen Medien zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu bearbeiten, anzupassen und öffentlich zugänglich zu machen, einschließlich sozialer Medien, Websites, digitaler Plattformen, Pressematerialien und physischer Ausstellungen.
  • 8.5 – Soweit gesetzlich zulässig, verzichten die Teilnehmer auf sämtliche Urheberpersönlichkeitsrechte an der Einsendung, einschließlich des Rechts, sich gegen eine herabwürdigende Behandlung des Werks zu wenden.

 9. Freistellung

  • 9.1 – Jeder Teilnehmer stellt den Veranstalter, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Beauftragten von sämtlichen Ansprüchen, Klagen,
    Verfahren, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich
    angemessene Rechtsanwaltskosten) entstehen aus oder im Zusammenhang mit:
    - jeder Verstoß gegen die in diesen Bedingungen festgelegten Zusicherungen;      
    - jede Behauptung, dass die Einsendung die Rechte am geistigen Eigentum, die Datenschutzrechte,
    Werbe- oder sonstige Rechte Dritter;
    - das Versäumnis, erforderliche Einwilligungen, Genehmigungen oder Freigaben einzuholen.
  • 9.2 Diese Freistellung gilt auch nach Abschluss des Wettbewerbs fort.

 10. Öffentlichkeitsarbeit

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihr Name, ihr Social-Media-Handle und ihre
Die Einsendung darf vom Veranstalter für Werbe- und Öffentlichkeitsarbeitszwecke verwendet werden
im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ohne zusätzliche Vergütung verwendet werden, es sei denn, dies ist
gesetzlich verboten ist.

11. Datenschutz

  • 11.1 – Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der britischen Datenschutz-Grundverordnung (UK GDPR) und dem Data Protection Act 2018.
  • 11.2 – Die von den Teilnehmern bereitgestellten personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Wettbewerbs, zur Kontaktaufnahme mit den Teilnehmern, zur Organisation der Ausstellungsteilnahme und der Gewinnabwicklung sowie für damit verbundene Werbemaßnahmen verwendet.
  • 11.3 – Soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist, darf der Veranstalter personenbezogene Daten weitergeben an:
    - Ewen Spencer und seine beauftragten Vertreter;
    - Veranstalter von Events, Produktionsunternehmen und Betreiber von Veranstaltungsorten;
    - die Konzerngesellschaften des Veranstalters;
    - Marketing-, PR- und Digitalagenturen, die im Auftrag des Veranstalters handeln; und
    - professionelle Berater und Dienstleister.
  • 11.4 – Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen die Teilnehmer die Verarbeitung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten zu den oben beschriebenen Zwecken an und stimmen dieser zu.
  • 11.5 – Personenbezogene Daten werden nicht für Direktmarketing verwendet, es sei denn, der Teilnehmer hat zuvor separat seine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von Reebok.

12. Haftungsbeschränkung

  • 12.1 – Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang haftet der Veranstalter nicht für:
    - Verluste oder Schäden, die aus der Teilnahme am Wettbewerb oder der Annahme eines Preises entstehen;
    - technische Ausfälle, Netzwerkprobleme oder andere Umstände, die zu verlorenen oder unvollständigen Teilnahmen führen;
    - Ereignisse, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen.
  • 12.2 – Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Haftung für Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit oder Betrug oder eine Haftung aus oder beschränkt sie, soweit dies gesetzlich nicht zulässig ist.

13. Ausschluss und Entfernung

  • 13.1 – Der Veranstalter behält sich das Recht vor:
    - Teilnehmer auszuschließen, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen oder sich betrügerisch, rechtswidrig oder rufschädigend gegenüber dem Veranstalter verhalten;
    - nach eigenem Ermessen einen Beitrag zu entfernen, die Veröffentlichung zu verweigern oder einen Beitrag zurückzuziehen.

14. Haftungsausschluss für Plattformen

  • 14.1 – Dieser Wettbewerb wird weder von Instagram, TikTok oder einer anderen Social-Media-Plattform gesponsert oder unterstützt noch von diesen veranstaltet oder ist mit diesen verbunden.

15. Höhere Gewalt

  • 15.1 – Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb abzusagen, zu ändern oder auszusetzen, wenn dies aufgrund von Umständen erforderlich wird, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen.

16. Allgemeine Bestimmungen

  • 16.1 – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb dar.
  • 16.2 – Sollte eine Bestimmung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
  • 16.3 – Die Teilnahme am Wettbewerb gilt als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

17. Anwendbares Recht

  •  17.1 – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht von England und Wales. Die Gerichte von England und Wales haben im Zusammenhang mit allen daraus entstehenden Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit.